TESLA-PROBLEME2024-10-11T12:42:32+00:00

An Ihrem Tesla ist nicht alles so wie es sein sollte? Das muss nicht so bleiben.

Über TESLA-CEO Elon Musk wird berichtet, er umgebe sich mit „Fixern“ – damit sind hochqualifizierte Mitarbeitende gemeint, deren Aufgabe darin besteht, Probleme aus der Welt zu schaffen, sie also zu „fixen“. Genau das ist unser Anspruch, wenn Ihr TESLA Fahrzeug Probleme aufweist, aber von TESLA selbst keine zufriedenstellende Lösung erfolgt. Fragen Sie gerne unverbindlich an, die meisten auftretenden Mängel kennen wir und wissen um erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten.

An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Kanzleiarbeit auf dem Laufenden:

Vorgegebener Übergabetermin nicht möglich – darf Tesla mein Fahrzeug sofort an einen anderen Kunden weiterverkaufen?

Immer wieder berichten uns Mandanten von dieser Situation: Sie haben bei Tesla einen Fahrzeug bestellt und der ersehnte Liefertermin steht vor der Tür. Doch nun droht Tesla damit, das Fahrzeug sofort an einen anderen Kunden zu verkaufen, wenn der Übergabetermin nicht eingehalten wird. Das ist besonders ärgerlich, wenn man am Liefertag beispielsweise aus beruflichen Gründen verhindert ist. Darf Tesla ein bereits an einen Kunden verkauftes Fahrzeug einfach so an einen anderen Kunden weiterverkaufen? Unserer Auffassung nach nicht. Bereits 2020 [...]

21.01.2023|

Tesla streicht nachträglich Ultraschallsensoren – was können Käufer tun?

Kürzlich hat Tesla bekanntgegeben, in Zukunft bei seinen Fahrassistenzsystemen ausschließlich auf Kamerasensoren („Tesla Vision“) zu setzen. Damit sollen Radar- und Ultraschallsensoren auf absehbare Zeit komplett wegfallen. Für Model S und X soll diese Umstellung laut Tesla erst 2023 erfolgen, für Model 3 und Y ist sie schon in vollem Gange. Fortschritt oder Sparmaßnahme? Tesla behauptet, der Wechsel hin zu Kamerasensoren bringe vor allem ein Plus an Sicherheit. Die Fachpresse vermutet allerdings, dass Kostenersparnisse eine ebenso [...]

19.12.2022|

Tesla zahlt Kaufpreis nach Widerruf nicht rechtzeitig zurück – Tesla muss die Anwaltskosten übernehmen

Unser Mandant widerrief den Kaufvertrag über ein Model S und gab den Wagen ordnungsgemäß an Tesla zurück. Doch mit der Rückerstattung des Kaufpreises ließ Tesla sich Zeit, bis der Käufer die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte einschaltete. Das Amtsgericht München verurteilte Tesla schließlich zur Zahlung der daraus entstandenen Anwaltskosten  – AG München, Endurteil vom 10.06.2022, Az. 14c C 15300/21 Ende 2021 kaufte unser Mandant ein gebrauchtes Model S über die Webseite von Tesla und bezahlte den [...]

05.12.2022|

Cash weg, aber kein Tesla da: Tesla zockt Kunden mit falschen Lieferversprechungen ab – erste Klage eingereicht!

Pressemitteilung vom 17.10.2022 Die Lieferung des Model Y unseres Mandanten hatte sich bereits um mehrere Wochen verzögert. Dann forderte TESLA ihn auf, zunächst den vollen Kaufpreis zu bezahlen, um den „Logistikprozess und die Auslieferung“ zu beschleunigen. Trotzdem macht TESLA bis heute keine Anstalten, den Wagen tatsächlich zu liefern. Vertreten durch die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte hat der Käufer nun Klage erhoben. Im März 2022 bestellte unser Mandant ein neues Model Y bei TESLA. Die [...]

17.10.2022|

Tesla wegen defekter Batterie wochenlang in der Werkstatt – können Kunden stattdessen Lieferung eines Ersatzfahrzeugs verlangen?

Zurzeit häufen sich die Berichte über Akkudefekte an Tesla Model 3 aus dem Q3 2021. Die Fahrzeuge zeigen eine Fehlermeldung, dass die Ladeleistung möglicherweise reduziert sei und der Besitzer bald einen Servicetermin vereinbaren möge. Nur wenige Tage später geht unter Umständen gar nichts mehr: Akku tot, kein Laden mehr möglich. Tesla scheint diesen Mangel weitgehend anzuerkennen und bereit zu sein, einen Batterietausch vorzunehmen. Das Problem liegt woanders: betroffene Kunden berichten, teils mehrere Monate erfolglos auf eine Austauschbatterie gewartet zu haben. [...]

05.10.2022|

Eine kleine Auswahl an Mängeln, mit denen wir uns schon befasst haben und weiter befassen:

  • Erhebliche Ladeleistungreduzierung
  • Zu geringe nutzbare Akkukapazität
  • Defekte Antriebswellen
  • Leistungsreduktion/Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei erworbenem FSD erfolgt nicht
  • FSD funktioniert nicht wie zugesichert
  • Schäden am Unterboden bei Auslieferung
  • MCU-Fehler
  • Wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
  • Verschwiegene Unfallschäden beim CPO-Kauf
  • Mängel in der Lackierung
  • Wasser dringt ins Fahrzeug ein
  • Allgemeine Auslieferungsmängel
  • Defekte an den Scheinwerfern
  • Grobe Spaltmaße
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