Die EU-Batterieverordnung verlangt ausdrücklich, dass stationäre Batterie-Energiespeichersysteme bei normalem Betrieb und bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind. Die technischen Unterlagen müssen Sicherheitsprüfungen und eine Bewertung weiterer möglicher Gefahren enthalten. Wenn ein Batteriespeicher brennt oder andere Anlagen beschädigt, stellt sich die Frage, was ursächlich für den Schadenseintritt war:
War die Batteriezelle mangelhaft? Lag ein Konstruktionsfehler vor? Hat das BMS (Battery Management Systems) versagt? War die Kühlung falsch dimensioniert? Hat der EPC-Unternehmer (Engineering, Procurement, Construction) einen Installationsfehler gemacht? Wurde der Speicher außerhalb der Spezifikation betrieben? War ein Softwareupdate ursächlich?
Danach folgt die wirtschaftlich entscheidende Frage: Wer trägt den Schaden?
Hersteller, Lieferant, Integrator, EPC-Unternehmer, Betreiber, Wartungsunternehmen, Softwareanbieter oder Versicherer?
Der Schaden kann erheblich über die Batterie hinausgehen: beschädigte Wechselrichter, Trafostationen, PV-Anlagen, Gebäude, Betriebsunterbrechung und entgangene Erlöse.