Hinsichtlich eines Batteriespeicherprojekts werden typischerweise bestimmte technische Leistungswerte vereinbart. Konflikte können entstehen, wenn der Speicher diese nicht erreicht oder schneller abbaut als vertraglich vorgesehen.

Denkbare Fälle sind beispielsweise:

  • zugesagte Speicherkapazität wird nicht erreicht,
  • nutzbare Kapazität geringer als angegeben,
  • ungewöhnlich schnelle Degradation,
  • zugesicherte Anzahl von Ladezyklen wird nicht erreicht,
  • Lade-/Entladeleistung bleibt hinter den Spezifikationen zurück,
  • Wirkungsgrad bzw. Round-Trip-Efficiency schlechter als vereinbart,
  • einzelne Module oder Zellen fallen aus,
  • übermäßige Temperaturentwicklung,
  • Fehler des Battery Management Systems (BMS),
  • Wechselrichter-/PCS-Probleme,
  • Kommunikationsprobleme zwischen BMS, EMS und Wechselrichter,
  • unerwartet häufige Abschaltungen,
  • Speicher kann bestimmte Netz- oder Vermarktungsleistungen nicht erbringen,
  • Brand oder Thermal Runaway,
  • mangelhafte Kühlung,
  • Softwarefehler oder fehlerhafte Updates.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Was ist überhaupt die vereinbarte Beschaffenheit? Wie wird die garantierte Kapazität gemessen? Unter welchen Betriebsbedingungen gelten Leistungszusagen? Ist eine Verschlechterung normale Degradation oder ein Mangel? Wer trägt die Beweislast? Welche Nachbesserungsrechte bestehen? Wann kommen Austausch, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 behandelt für stationäre Systeme ausdrücklich Sicherheitsrisiken wie Thermal Runaway, Brand, Explosion, Kurzschluss, Überladung, Überentladung und Übertemperatur. Hersteller müssen entsprechende Sicherheitsgefahren bewerten und Prüfungen dokumentieren.