Fragstellungen hinsichtlich der Verträge, die bei der Verwirklichung eines Batteriespeicherprojekts abgeschlossen werden müssen, sind komplex. Denkbar sind hier neben Kauf- und Lieferverträgen, EPC-Verträge (Engineering, Procurement, Construction), Generalunternehmerverträge, Wartungs- und Betriebsführungsverträge, langfristige Service Agreements, Software-/EMS-Verträge, Garantievereinbarungen sowie Verträge über Errichtung und Inbetriebnahme.
Besonders wichtig sind dabei Performance Guarantees. Gemeint ist eine Vereinbarung darüber, wie viel der ursprünglichen Kapazität die Batterie nach einer bestimmten Nutzungsdauer noch vorhanden sein muss.
Daraus ergeben sich Folgefragen: Bei welcher Temperatur? Bei welchem Ladezustand? Bei welcher C-Rate? Wie viele Zyklen sind zugrunde gelegt? Welche Nutzung ist erlaubt? Wie wird die Kapazität gemessen? Was passiert bei Unterschreitung? Genau darauf kommt es bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit BESS an: Unter Einbeziehung dieser Fragen kann man Verträge präventiv entsprechend gestalten, sodass später Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche durchgesetzt oder abwehrt werden können.
Dazu gehören insbesondere Haftungsbegrenzungen, Vertragsstrafen/Liquidated Damages, Regelungen zur Abnahme sowie zu Garantien.