Eines der wichtigsten regulatorischen Themen bei Großspeichern ist der Netzanschluss.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Netzanschlussfragen bei neuen Großbatteriespeichern stark im Fokus stehen. Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern laut BNetzA bereits rund 650 Anschlussanfragen mit insgesamt 226 GW Leistung vor.
Das Problem liegt in der besonderen Rolle des Speichers: Er ist sowohl Verbraucher als auch Einspeiser. Nach Darstellung der BNetzA benötigen Batteriespeicher deshalb Netzanschlusskapazität sowohl für Ein- als auch Ausspeisung; die physische Verbindung mit dem Netz bedeutet noch nicht automatisch, dass die gewünschte Anschlusskapazität zugeteilt ist.
Daraus entstehen Themen wie:
Anspruch auf Netzanschluss – Netzanschlussbegehren – Netzanschlusskapazität – Reservierung von Kapazitäten – Baukostenzuschüsse – Anschlusskosten – Verzögerungen durch Netzbetreiber – Ablehnung des Netzanschlusses – flexible Netzanschlussvereinbarungen – gemeinsame Netzanschlüsse von PV/Wind + Speicher (Co-Location).
In Bezug auf die Co-Location beschreibt die BNetzA ausdrücklich flexible Netzanschlussvereinbarungen, bei denen beispielsweise Erzeugungsanlage und Speicher einen gemeinsamen Anschluss nutzen können.