Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 enthält unter anderem Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Informationen, Sorgfaltspflichten, Herstellerverantwortung, Sammlung und Recycling.
Für große Industriebatterien besonders interessant ist der Batteriepass. Ab dem 18. Februar 2027 muss grundsätzlich jede Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, über einen elektronischen Batteriepass verfügen.
In einem solchen Batteriepass können beispielsweise Daten über Performance, Haltbarkeit, State of Health, Ladezyklen, Unfälle und Betriebsbedingungen enthalten sein. Daraus ergeben sich wiederum neue Rechtsfragen:
Wer muss hierbei welche Daten bereitstellen? Wem gehören die Betriebsdaten und wer darf sie abrufen? Wer haftet für falsche Daten?
Was geschieht beim Verkauf eines gebrauchten Speichers? Welche Informationen müssen bei Second-Life-Batterien aktualisiert werden?
Hinzu kommen Fragestellungen im Zusammenhang mit Lieferketten- und Sorgfaltspflichten der Batterieverordnung. Diese reichen bis zur Einbindung entsprechender Risikomanagementmaßnahmen in Verträge mit Lieferanten.