Bevor eine Batterie für ein Batteriespeicherprojekt geliefert werden kann, stellen sich grundlegende Fragen, für die eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen ist: Geklärt werden müssen Standort des Projekts und die Grundstückssicherung. Gegebenenfalls sind noch Kauf- oder Pachtverträge abzuschließen und Dienstbarkeiten, Zufahrtsrechte zu klären. Zu klären sind etwaige Genehmigungserfordernisse sowie die Einhaltung von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Brandschutz, Abständen sowie Umweltrecht.
Insbesondere bei Batteriespeichern, die unmittelbar neben einem Solar- oder Windpark errichtet werden, gelten Besonderheiten.
Für Projektentwickler ist dabei nicht nur entscheidend, ob ein Speicher errichtet werden darf, sondern auch, ob die Grundstücksrechte und Genehmigungen so gestaltet sind, dass das Projekt später finanziert, verkauft und betrieben werden kann.